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   VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131   

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https://dejure.org/2015,15963
VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131 (https://dejure.org/2015,15963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2015 - 22 C 14.2131 (https://dejure.org/2015,15963)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 22 C 14.2131 (https://dejure.org/2015,15963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Kostenrecht: Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts | Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts; Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; ex-ante-Sicht eines juristischen Laien; schwierige Rechtsfragen auf einem ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Kostenrecht: Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts | Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts; Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; ex-ante-Sicht eines juristischen Laien; schwierige Rechtsfragen auf einem ...

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Internetauftritt geeignete Informationsquelle bei der Anwaltsauswahl

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Kostenrecht: Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines "auswärtigen" Rechtsanwalts | Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts; Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts; ex-ante-Sicht eines juristischen Laien; schwierige Rechtsfragen auf einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 960
  • MMR 2016, 68
  • DVBl 2015, 1272
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131
    Dieses hat in dem - vorliegend auch vom Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Beschluss angeführten - Beschluss vom 11. September 2007 - 9 KSt 5/07 u.a. - BayVBl 2008, 157 (Rn. 4) die "in Rechtsprechung und Literatur ... vorherrschend[e]" Auffassung wie folgt referiert: Nach dieser Auffassung stehe die Anwendung des § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO, was die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Anwalts zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine angehe, unter dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO mit der Folge, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe oder wenn der Nachweis geführt werde, dass es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei, gerade diesen Anwalt zu beauftragen; letzterer Nachweis gelinge dann, wenn der beauftragte Anwalt Spezialkenntnisse habe und der Fall Fragen aus dem Fachgebiet von solcher Schwierigkeit aufgeworfen habe, dass ein verständiger Beteiligter die Hinzuziehung eines solchen Anwalts für ratsam habe erachten können.
  • OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00

    Notwendigkeit der Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131
    Der Rechtsuchende darf sich hierzu eines Rechtsanwalts oder einer Kanzlei bedienen, die - nach seinem Kenntnisstand - gerade auf dem betroffenen Spezialgebiet besondere Fachkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorweist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.10.2001 - 2 E 84/00 - NVwZ-RR 2002, 317).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1995 - 1 S 3/95

    Zur Erstattung von Mehrkosten durch Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2015 - 22 C 14.2131
    Allerdings dürfen die Anforderungen insofern nicht überspannt werden; eine "zu kleinliche" Handhabung ist nicht angebracht (BW VGH, B.v. 28.2.1995 - 1 S 3/95 - NVwZ-RR 1996, 238).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 15 C 17.2522

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung auf Beklagtenseite für ein

    Allerdings wird auch diesbezüglich das Gebot des kostenbewussten Verhaltens gem. § 162 Abs. 1 VwGO nicht außer Kraft gesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl. 2016, 63 = juris Rn. 10), d.h. auch hinsichtlich dieser Kosten ist die Erstattungsfähigkeit davon abhängig, ob diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 22 C 17.1418

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner Auffassung fest, die er im Beschluss vom 10. Juni 2015 - 22 C 14.2131 - juris wie folgt dargelegt hat:.
  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31222

    Erinnerung gegen die im Vergütungsfestsetzungsbeschluss festgesetzten Fahrtkosten

    Abzustellen ist auf eine ex-ante Sicht eines regelmäßig unerfahrenen Rechtsunkundigen (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 22 C 17.1418 - NJW 2018, 1625 - juris; B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63 - juris).

    Unter anderem wird überwiegend als unzumutbar angesehen, nur zum Zwecke einer Kostenersparnis einen Rechtsanwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits seit längerem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. VG Dresden, B.v. 5.10.2017 - 13 O 43/17 - AGS 2017, 589 - juris; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 4 M 15.1062 - BayVBl 2016, 536 - juris.; B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63 - juris; BayVGH, B.v. 29.9.2009 - 4 M 09.1721 - juris m.w.N).

  • VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937

    Übernachtungskosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

    Ergänzend ist anzumerken, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten als auswärtigen Rechtsanwalt dem Grunde nach erstattungsfähig sind, weil er wegen der Vorbefassung und der früheren Vertretung der Kläger "gute Gründe" für die Beauftragung des Bevollmächtigten bestanden (vgl. 6 OVG, B.v. 3.11.2016 - 1 F 12/16 - NVwZ-RR 2017, 311; BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - BayVBl 2016, 63; vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 29.8.2014 - W 6 M 14.736 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 24.11.2021 - M 1 M 21.2294

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit der

    Der Gesetzgeber wollte die Beteiligten im Verwaltungsprozess nämlich bei der Wahl eines Rechtsanwalts ihres Vertrauens freier stellen (BVerwG, B.v. 11.9.2007 - 9 KSt 5/07, 9 KSt 5/07 (9 A 20/05) - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 12.05.2021 - B 9 M 21.30296

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Deckelung von Reisekosten eines

    Soweit es um die vernünftige und kostenbewusste Auswahl eines für die "zweckentsprechende" Rechtsverfolgung oder -verteidigung geeigneten Rechtsanwalts geht, kann diese zum einen nur aus der ex-ante-Sicht und zum anderen vom mit vertretbarem Aufwand erreichbaren Kenntnisstand des Rechtsuchenden aus vorgenommen werden, der in aller Regel nicht juristisch ausgebildet ist (BayVGH, B.v. 10.6.2015 - 22 C 14.2131 - juris Rn. 11 f.; vgl. auch Kunze in BeckOK VwGO, Posser/Wolff, 56. Edition, Stand: 1.1.2021, § 162 Rn. 77.1 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042

    Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts

    Das heißt, es müssen hinreichend gewichtige Gründe für die Wahl eines "auswärtigen" Rechtsanwaltes gegeben sein (vgl. z.B. BayVGH vom 10.6.2015, 22 C 14.2131 - juris).
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